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Straßenverzeichnis mit Erläuterungen zur Straßenreinigung in der Stadt Diepholz


Die Stadt Diepholz hat per Satzung die Straßenreinigungspflicht für Straßen im Stadtgebiet auf die Anlieger der Straße übertragen. Bestimmte Straßen wurden von der Übertragung ausgenommen. Dort reinigt die Stadt Diepholz. Dies gilt für verkehrswichtige und gefährliche Straßen, bei denen die Reinigung für den Anlieger nicht zumutbar ist, und darüber hinaus für bestimmte Sonderfälle. Die Straßen- reinigungspflicht teilt sich in die Bereiche Sommer- und Winterdienst auf. Diesen Bereichen sind unterschiedliche Straßen zugewiesen. Damit sie erkennen können, zu welcher Kategorie Ihre Straße gehört, wurde folgendes Straßenkataster mit der Zuordnung der Einstufung erstellt. Für die Einstufung der jeweiligen Straße wurden Kriterien festgelegt, die hier kurz erläutert werden:

A) Die Straßenreinigungspflicht wurde auf die Anlieger übertragen, weil es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt. Bei reinen Wohn- oder Anliegerstraßen ist es zumutbar, dass der Anlieger die Straßenreinigung durchführt oder durch einen Beauftragten durchführen lässt.

B) Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, wenn

C) Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, wenn

D) Darüber hinaus findet keine Straßenreinigung statt, wenn


Sie haben nun im Folgenden die Möglichkeit eine Straße aufzurufen und nachzulesen, welches Kriterium zur Einstufung der Straße geführt hat:

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße mit erhöhtem Laubfall aufgrund von öffentlichen Flächen handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit erhöhtem Laubfall aufgrund von Bäumen auf öffentlichen Flächen handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit öffentlichen oder Versorgungs-Einrichtungen handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit öffentlichen oder Versorgungs-Einrichtungen handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit öffentlichen oder Versorgungs-Einrichtungen handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit öffentlichen oder Versorgungs-Einrichtungen handelt und eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet ist.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit öffentlichen oder Versorgungs-Einrichtungen handelt.

Sommer: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage ohne Hochbord und Gosse handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Keine Reinigung: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt. In Teilen hat die Straße keinen Hochbord und keine Gosse.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Bei dieser Straße obliegt die Straßenreinigungspflicht grundsätzlich den Eigentümern, da es sich um eine Privatstraße handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage ohne Hochbord und Gosse handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit öffentlichen oder Versorgungs-Einrichtungen handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage ohne Hochbord und Gosse handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit öffentlichen oder Versorgungs-Einrichtungen handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit öffentlichen oder Versorgungs-Einrichtungen handelt.

Sommer: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Bei dieser Straße obliegt die Straßenreinigungspflicht grundsätzlich den Eigentümern, da es sich um eine Privatstraße handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit öffentlichen oder Versorgungs-Einrichtungen handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit öffentlichen oder Versorgungs-Einrichtungen handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Bei dieser Straße obliegt die Straßenreinigungspflicht grundsätzlich den Eigentümern, da es sich um eine Privatstraße handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit öffentlichen oder Versorgungs-Einrichtungen handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Keine Reinigung: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt. In Teilen hat die Straße keinen Hochbord und keine Gosse.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt, die auch als Zufahrtsstraße zu einem Wohngebiet dient.

Sommer: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt. In Teilen hat die Straße keinen Hochbord und keine Gosse.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit öffentlichen oder Versorgungs-Einrichtungen handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Keine Reinigung: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt. In Teilen hat die Straße keinen Hochbord und keine Gosse.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage ohne Hochbord und Gosse handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Bei dieser Straße obliegt die Straßenreinigungspflicht grundsätzlich den Eigentümern, da es sich um eine Privatstraße handelt.

Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage ohne Hochbord und Gosse handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage ohne Hochbord und Gosse handelt.

Keine Reinigung: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt. In Teilen hat die Straße keinen Hochbord und keine Gosse.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt, an der auch öffentliche Einrichtungen liegen.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit öffentlichen oder Versorgungs-Einrichtungen handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit öffentlichen oder Versorgungs-Einrichtungen handelt und eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet ist.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Bei dieser Straße obliegt die Straßenreinigungspflicht grundsätzlich den Eigentümern, da es sich um eine Privatstraße handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit öffentlichen oder Versorgungs-Einrichtungen handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit öffentlichen oder Versorgungs-Einrichtungen handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt. In Teilen hat die Straße keinen Hochbord und keine Gosse.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit öffentlichen oder Versorgungs-Einrichtungen handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit öffentlichen oder Versorgungs-Einrichtungen handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Zufahrtsstraße in ein Wohngebiet handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige Straße und/oder eine Straße in der Innenstadt handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Winter: Die Straßenreinigungspflicht 'Winter' (Winterdienst) liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine verkehrswichtige und gefährliche Straße handelt.

Sommer: Die Straßenreinigungspflicht 'Sommer' liegt bei der Stadt Diepholz, da es sich um eine Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage ohne Hochbord und Gosse handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt.

Keine Reinigung: Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße ohne Hochbord und Gosse handelt.

Bei dieser Straße findet keine Straßenreinigung statt, da es sich um eine Straße außerhalb der geschlossenen Ortslage ohne Hochbord und Gosse handelt.

Die Straßenreinigungspflicht ist auf die Anlieger übertragen worden, da es sich um eine reine Wohn- oder Anliegerstraße handelt, bei der es zumutbar ist, dass die Straßenreinigung durch sie oder einen von ihnen Beauftragten erfolgt.

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